


Finanzbericht 2024
Finanzbericht 2024
Der Finanzbericht bietet einen transparenten Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung von tilia im Jahr 2024. Er enthält zentrale Kennzahlen zur Jahresrechnung sowie den Bericht der Revisionsstelle.
Bilanz
per 31. Dezember 2024 (in TCHF)
Bilanz
per 31. Dezember 2024 (in TCHF)
AKTIVEN
AKTIVEN
2024
2024
2023
2023
Umlaufvermögen:
Flüssige Mittel
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Übrige kurzfristige Forderungen
Vorräte
Aktive Rechnungsabgrenzung
Total Umlaufvermögen
Umlaufvermögen:
Flüssige Mittel
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Übrige kurzfristige Forderungen
Vorräte
Aktive Rechnungsabgrenzung
Total Umlaufvermögen
10'090
5'350
154
286
812
16'692
10'090
5'350
154
286
812
16'692
7‘781
5‘416
282
305
915
14‘699
7‘781
5‘416
282
305
915
14‘699
Anlagevermögen:
Finanzanlagen
Sachanlagen
Betriebsliegenschaften
Bauprojekte
Mobile Sachanlagen
Total Anlagevermögen
Anlagevermögen:
Finanzanlagen
Sachanlagen
Betriebsliegenschaften
Bauprojekte
Mobile Sachanlagen
Total Anlagevermögen
2'349
83'531
44'516
20'877
18'139
85'880
2'349
83'531
44'516
20'877
18'139
85'880
2‘438
74‘992
44‘327
10‘027
20‘638
77‘430
2‘438
74‘992
44‘327
10‘027
20‘638
77‘430
TOTAL AKTIVEN
TOTAL AKTIVEN
102'572
102'572
92‘130
92‘130
PASSIVEN
PASSIVEN
Kurzfristige Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzung
Total kurzfristige Verbindlichkeiten
Kurzfristige Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzung
Total kurzfristige Verbindlichkeiten
2'580
839
1'582
5'001
2'580
839
1'582
5'001
4‘100
312
1‘744
6‘156
4‘100
312
1‘744
6‘156
Langfristige Verbindlichkeiten:
Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
Total Langfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Verbindlichkeiten:
Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
Total Langfristige Verbindlichkeiten
26'800
26'800
26'800
26'800
18‘000
18‘000
18‘000
18‘000
Fondskapital:
Diverse zweckgebundene Fonds
Bewohnerfonds pro tilia
Infrastrukturfonds
Total Fondskapital
Fondskapital:
Diverse zweckgebundene Fonds
Bewohnerfonds pro tilia
Infrastrukturfonds
Total Fondskapital
54
3'329
28'743
32'126
54
3'329
28'743
32'126
54
3‘379
28‘163
31‘596
54
3‘379
28‘163
31‘596
Eigenkapital:
Erarbeitetes Kapital
Eigenkapitalfonds
Total Eigenkapital
Eigenkapital:
Erarbeitetes Kapital
Eigenkapitalfonds
Total Eigenkapital
34'183
4'464
38'647
34'183
4'464
38'647
31‘914
4‘464
36‘378
31‘914
4‘464
36‘378
TOTAL PASSIVEN
TOTAL PASSIVEN
102'572
102'572
92‘130
92‘130
Betriebsrechnung
in TCHF
Betriebsrechnung
in TCHF
2024
2024
2023
2023
Betriebsertrag:
Ertrag aus Pflege
Ertrag Nebenbetriebe
Mietertrag
Spenden und Schenkungen
Total Betriebsertrag
Betriebsertrag:
Ertrag aus Pflege
Ertrag Nebenbetriebe
Mietertrag
Spenden und Schenkungen
Total Betriebsertrag
52'213
3'175
13
25
55'426
52'213
3'175
13
25
55'426
49‘837
3‘649
20
41
53‘547
49‘837
3‘649
20
41
53‘547
Betriebsaufwand:
Personalaufwand
Sachaufwand
Total Betriebsaufwand
Betriebsaufwand:
Personalaufwand
Sachaufwand
Total Betriebsaufwand
-38'694
-10'757
-49'451
-38'694
-10'757
-49'451
-38‘485
-10‘758
-49‘243
-38‘485
-10‘758
-49‘243
Betriebsergebnis vor Abschreibungen und
Finanzergebnis (EBITDA)
Betriebsergebnis vor Abschreibungen und
Finanzergebnis (EBITDA)
5'975
5'975
4‘304
4‘304
Abschreibungen
Abschreibungen
-3'109
-3'109
-2‘992
-2‘992
Betriebsergebnis vor Finanzergebnis (EBIT)
Betriebsergebnis vor Finanzergebnis (EBIT)
2'866
2'866
1‘312
1‘312
Finanzertrag
Finanzaufwand
Finanzertrag
Finanzaufwand
102
-335
102
-335
103
-394
103
-394
Ordentliches Ergebnis
Ordentliches Ergebnis
2'633
2'633
1‘021
1‘021
Betriebs- oder periodenfremder Erfolg
Betriebs- oder periodenfremder Erfolg
165
165
161
161
Ergebnis vor Veränderung des Fondskapitals
Ergebnis vor Veränderung des Fondskapitals
2'797
2'797
1‘182
1‘182
Zuweisung/Verwendung zweckgeb. Fonds
Zuweisung/Verwendung Fonds pro tilia
Zuweisung/Verwendung Infrastrukturfonds
Zuweisung/Verwendung zweckgeb. Fonds
Zuweisung/Verwendung Fonds pro tilia
Zuweisung/Verwendung Infrastrukturfonds
0
51
-580
0
51
-580
0
72
-168
0
72
-168
Jahresergebnis (vor Zuweisung an
Organisationskapital)
Jahresergebnis (vor Zuweisung an
Organisationskapital)
2'269
2'269
1‘086
1‘086
Zuweisung/Verwendung Jahresergebnis
Eigenkapitalfonds
Erarbeitetes Kapital
Zuweisung/Verwendung Jahresergebnis
Eigenkapitalfonds
Erarbeitetes Kapital
0
-2'269
0
-2'269
0
-1‘086
0
-1‘086
Revisionsbericht
Revisionsbericht
Prüfungsurteil
Wir haben die Jahresrechnung der tilia Stiftung für Langzeitpflege – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Betriebsrechnung und der Geldflussrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Anhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung vermittelt die beigefügte Jahresrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie dessen Ertragslage und Geldflüsse für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER und entspricht dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung“ unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Verantwortlichkeiten des Stiftungsrates für die Jahresrechnung
Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Jahresrechnung, die in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER, den gesetzlichen Vorschriften und Statuten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln, und für die internen Kontrollen, die der Stiftungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist der Stiftungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Stiftungsrat beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA-CH durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Jahresrechnung befindet sich auf der Webseite von EXPERTsuisse: http://expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts.
Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und PS-CH 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Stiftungsrates ausgestaltetes Internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.
Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.
Von Graffenried AG Treuhand
Prüfungsurteil
Wir haben die Jahresrechnung der tilia Stiftung für Langzeitpflege – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Betriebsrechnung und der Geldflussrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Anhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung vermittelt die beigefügte Jahresrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie dessen Ertragslage und Geldflüsse für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER und entspricht dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung“ unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Verantwortlichkeiten des Stiftungsrates für die Jahresrechnung
Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Jahresrechnung, die in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER, den gesetzlichen Vorschriften und Statuten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln, und für die internen Kontrollen, die der Stiftungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist der Stiftungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Stiftungsrat beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA-CH durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Jahresrechnung befindet sich auf der Webseite von EXPERTsuisse: http://expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts.
Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und PS-CH 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Stiftungsrates ausgestaltetes Internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.
Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.
Von Graffenried AG Treuhand
Prüfungsurteil
Wir haben die Jahresrechnung der tilia Stiftung für Langzeitpflege – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Betriebsrechnung und der Geldflussrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Anhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung vermittelt die beigefügte Jahresrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie dessen Ertragslage und Geldflüsse für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER und entspricht dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung“ unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Verantwortlichkeiten des Stiftungsrates für die Jahresrechnung
Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Jahresrechnung, die in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER, den gesetzlichen Vorschriften und Statuten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln, und für die internen Kontrollen, die der Stiftungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist der Stiftungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Stiftungsrat beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA-CH durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Jahresrechnung befindet sich auf der Webseite von EXPERTsuisse: http://expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts.
Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und PS-CH 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Stiftungsrates ausgestaltetes Internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.
Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.
Von Graffenried AG Treuhand
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